Wer sein E-Bike nur für die Dunkelheit beleuchtet, macht in der Schweiz seit 2026 immer noch einen verbreiteten Fehler: Bei E-Bikes reicht das nicht. Seit dem 1. April 2022 gilt eine Tagfahrlicht-Pflicht, die für klassische Velos nicht existiert – und die Anforderungen an die Beleuchtung selbst unterscheiden sich ebenfalls deutlich von denen eines normalen Fahrrads. Dieser Ratgeber erklärt, was e-bike beleuchtung pflicht schweiz konkret bedeutet, welche Bussen bei Verstössen drohen und worauf du beim Kauf eines Lichtsystems achten solltest.
Die gesetzliche Grundausstattung: Was jedes E-Bike braucht
Nach Art. 216 VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) muss jedes Velo – und damit auch jedes E-Bike – mit mindestens einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein, sobald Beleuchtung vorgeschrieben ist:
- Sichtbarkeit: Die Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 Meter sichtbar sein.
- Blendschutz: Die Leuchten dürfen andere Verkehrsteilnehmende nicht blenden.
- Zusatzlichter: Zusätzliche blinkende Lichter sind erlaubt, Richtungsblinker müssen gelb sein, symmetrisch angebracht und eindeutig als Richtungsanzeige erkennbar.
Der entscheidende Unterschied zum klassischen Velo: Bei einem normalen Fahrrad dürfen die Lichter fest oder abnehmbar montiert sein. Bei E-Bikes ist laut den geltenden Zulassungsvorschriften eine fest montierte Beleuchtung vorgeschrieben – ein einfaches Batterielicht zum Aufstecken reicht rechtlich nicht aus. Das gilt für alle drei motorisierten Kategorien: Leicht-Motorfahrrad, Schnelles Motorfahrrad (Speed Pedelec) und schweres Motorfahrrad. Bei Speed Pedelecs und schweren Motorfahrrädern muss die Beleuchtung zusätzlich typengeprüft sein.
Tagfahrlicht seit 2022: Was sich geändert hat
Die grösste Änderung der letzten Jahre betrifft nicht die Grundausstattung, sondern deren Nutzung: Seit dem 1. April 2022 müssen E-Bikes ihr Frontlicht nicht mehr nur bei Dämmerung oder Dunkelheit einschalten, sondern ganztägig, auch bei hellem Tageslicht. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) begründete die Änderung mit der besseren Sichtbarkeit von E-Bikes im dichter werdenden Verkehr – E-Bikes sind im Schnitt schneller unterwegs als klassische Velos und werden von anderen Verkehrsteilnehmenden leichter übersehen.
Wichtige Details zur Tagfahrlicht-Pflicht:
- Betrifft nur das Frontlicht. Das Rücklicht muss weiterhin nur bei Dämmerungsbeginn, Dunkelheit, schlechter Sicht oder im Tunnel eingeschaltet sein.
- Gilt für alle E-Bike-Kategorien ohne Ausnahme – Leicht-Motorfahrrad (bis 25 km/h) genauso wie Speed Pedelec (bis 45 km/h) und schweres Motorfahrrad.
- Klassische Velos sind nicht betroffen. Für sie bleibt Beleuchtung tagsüber weiterhin freiwillig.
- Ein spezielles Tagfahrlicht ist nicht Pflicht – es genügt, die ohnehin vorgeschriebene Frontbeleuchtung durchgehend eingeschaltet zu lassen.
Bussen bei fehlender oder falscher Beleuchtung
Fehlende oder falsch genutzte Beleuchtung wird über das Ordnungsbussenverfahren geahndet, gestaffelt nach den tatsächlichen Sichtverhältnissen:
| Situation | Busse |
|---|---|
| Fahren ohne vorgeschriebenes Licht (Grundtatbestand) | CHF 20 |
| Nachts ohne Licht auf beleuchteter Strasse | CHF 40 |
| Nachts ohne Licht auf unbeleuchteter Strasse | CHF 60 |
Die höheren Bussen greifen dort, wo die fehlende Beleuchtung das grösste Risiko darstellt – auf dunklen Strassen ohne Strassenbeleuchtung. Einzelne Kantone können bei wiederholten Verstössen oder in Kombination mit anderen Übertretungen höher ansetzen.
Beleuchtung nachrüsten: Welche Systeme sich eignen
Weil eine fest montierte Beleuchtung vorgeschrieben ist, scheiden reine Klemmleuchten zum Aufstecken für E-Bikes rechtlich aus. Drei Varianten haben sich in der Praxis etabliert:
In den E-Bike-Akku integrierte Systeme: Die meisten aktuellen Mittelmotor-Systeme (Bosch, Shimano Steps, Brose) bieten eine Beleuchtung, die direkt vom Hauptakku gespeist wird. Vorteil: keine separate Stromquelle, kein Batteriewechsel, Licht ist automatisch fest montiert und typengeprüft, wenn es vom Hersteller für das jeweilige Modell freigegeben ist. Nachteil: meist nur nachrüstbar, wenn das Rahmensystem dafür vorgesehen ist – eine nachträgliche Umrüstung ist bei vielen Modellen nicht möglich.
Nabendynamo mit Standlicht: Ein Nabendynamo erzeugt den Strom unabhängig vom E-Bike-Akku direkt aus der Fahrbewegung. Moderne Modelle mit Kondensator-Pufferung liefern auch im Stand für einige Minuten Licht (Standlicht) – praktisch an der Ampel. Für Fahrten mit reduzierter Motorunterstützung oder bei leerem Hauptakku bleibt die Beleuchtung so unabhängig funktionsfähig.
Fest verschraubte, separat batteriebetriebene Leuchten: Eine dritte Option sind Leuchten mit eigenem Akku, die aber – anders als reine Klemmleuchten – fest am Rahmen oder an der Gabel verschraubt werden, statt nur aufgesteckt zu sein. Das erfüllt die Vorschrift zur festen Montage, erfordert aber regelmässiges Nachladen oder einen Batteriewechsel.
Bei Speed Pedelecs und schweren Motorfahrrädern lohnt sich vor dem Kauf ein Blick auf die Typengenehmigung des Herstellers: Nur eine für das jeweilige Modell freigegebene Beleuchtung erfüllt die Vorschrift zur typengeprüften Ausrüstung.
Fazit: Beleuchtung ist bei E-Bikes keine Kür
Die Kombination aus fest montierter Grundausstattung und ganztägiger Frontlicht-Pflicht macht die Beleuchtung bei E-Bikes zu einem Punkt, den viele Käuferinnen und Käufer unterschätzen. Wer ein E-Bike ohne fest integriertes Lichtsystem kauft, sollte die Nachrüstung von Anfang an einplanen – nicht erst, wenn die Tage kürzer werden oder eine Busse droht.
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Offizielle Quellen
- ASTRA — Bundesamt für Strassen: Fahrräder und E-Bikes
- Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41), Art. 216 und Art. 18
- Pro Velo Schweiz — Gesetzliche Bestimmungen für Velos, Elektrovelos und E-Bikes (Stand 1.7.2025)
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Wichtige Ratgeber
Häufig gestellte Fragen
- Muss ich mit meinem E-Bike auch tagsüber mit Licht fahren?
- Ja. Seit dem 1. April 2022 gilt für alle E-Bikes (Leicht-Motorfahrrad und Speed Pedelec) eine Tagfahrlicht-Pflicht für das Frontlicht. Das Rücklicht ist nur bei Dämmerung, Dunkelheit, schlechter Sicht oder im Tunnel Pflicht.
- Reicht ein abnehmbares Batterielicht am E-Bike aus?
- Nein. Anders als bei klassischen Velos muss die Beleuchtung bei Leicht-Motorfahrrad, Speed Pedelec und schwerem Motorfahrrad fest montiert sein, nicht nur abnehmbar mitgeführt werden.
- Was kostet fehlende Beleuchtung am E-Bike?
- Die Ordnungsbusse beginnt bei 20 CHF für fehlendes Licht. Wer nachts auf einer beleuchteten Strasse ohne Licht unterwegs ist, zahlt 40 CHF, auf unbeleuchteten Strassen 60 CHF.